Begleitetes Wohnen Ostbelgiens

  • Begleitetes Wohnen Ostbelgiens VoG

    Das „Begleitete Wohnen” richtet sich an Personen, die nach einem längeren Krankenhausaufenthalt noch nicht fähig sind, alleine zu wohnen. Primär ist das Begleitete Wohnen als Übergangslösung zwischen dem stationären Aufenthalt und der Rückkehr in ein eigenständiges Leben entstanden.

    Das „Begleitete Wohnen” besteht aus alters- und geschlechtsgemischten Wohngemeinschaften von bis zu 5 Personen, die von einem Betreuer/einer Betreuerin (Psychologe/-in, Erzieher/in oder Sozialarbeiter/in) begleitet werden. Dieser Betreuer/diese Betreuerin ist zumeist während 4 Stunden täglich (außer am Wochenende) im Haus anwesend.

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  • Der Psychiatrische Begleitdienst

    Der Psychiatrische Begleitdienst unterstützt Personen mit einer psychiatrischen Erkrankung dabei, so lange und so gut wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung zu leben.

    Voraussetzung für eine Begleitung ist, dass die betroffene Person ausreichend stabil ist, so dass eine stationäre Behandlung nicht mehr akut erforderlich ist. Die Begleitung findet parallel zu einer psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Behandlung statt und ersetzt diese nicht.

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