AC EIBE

AC EIBE - Aachener Einzelbetreuung

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Ansprechpartner

 

Öffnungszeiten

Mo.-Fr. ist das Sekretariat von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr erreichbar.

Details

Zielgruppen und Zuständigkeiten

Die Arbeit der AC EIBE basiert auf dem SGB VIII, in einigen Fällen auch auf dem SGB XI. Die Ausgestaltung der Hilfen haben ihre Grundlage in den §§ 27ff insbesondere §§ 34, 35, 35a und 41 SGB VIII. Die Konkretisierung der Hilfen wird mit den Beteiligten gemäß § 36 SGB VIII vorgenommen. Es besteht die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung nach § 45 SGB VIII.

Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche jeden Alters und junge Erwachsene.

Indikationen können u.a. sein: Sozialisationsdefizite, Verhaltensauffälligkeiten, familiäre Beziehungsschwierigkeiten, , Entwicklungsretardierungen, uvm. sowie Krisenintervention (primär, sekundär, tertiär)

Eine Aufnahme ist immer von der Einwilligung des Kindes / Jugendlichen und Personensorgeberechtigten abhängig.

Die Aufnahme bei akuter Drogenabhängigkeit ist nicht möglich.

Aufnahmekapazitäten

Individuell, Unterbringung in der Familie des/der Betreuers/in (SPLG), Reiseprojekt, derzeit 9 Plätze, zzgl. 2 Plätze im Mutter-Kind Bereich sowie weitere ambulante Angebote.

Aufgaben

Wir wollen Kindern und Jugendlichen, die von den Regelangeboten der Jugendhilfe nicht erreicht werden können, neue Entwicklungschancen geben. Wir bieten ein Lebensumfeld, das an ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten orientiert ist, um dort mit Hilfe von primären Bezugssystemen soziales Lernen wieder zu ermöglichen. So unterstützen wir unsere jungen Menschen dabei, eine ihren Ressourcen und Möglichkeiten entsprechend, weitestgehend erfolgreiche und eigenverantwortliche Lebensweise zu erreichen. Die freiwillige Teilnahme der Kinder und Jugendlichen ist Voraussetzung. Sie sind permanent an der Planung beteiligt und bestimmen Erziehungsziele mit.

Außerdem bieten wir eine Mutter-Kind Betreuung nach §19 SGB VIII sowie ambulante Hilfen als Anschlussmaßnahme einer Betreuung

Aufnahmebedingungen, Aufnahmemodalitäten

Die Einrichtung wird in der Regel über das zuständige Jugendamt angefragt. Sind in der Einrichtung Ressourcen vorhanden, die dem angefragten Fall gerecht werden, beginnt eine Konkretisierung des Hilfeprozesses.