Dienst für polizeilichen Opferbeistand der Föderalen Polizei

Dienst für polizeilichen Opferbeistand der Föderalen Polizei

Koordinaten

Ansprechpartner

Fr. Marie-Thérèse Kessler

Öffnungszeiten

Mo.-Fr.: 8:30-12:30 Uhr
13:30-16:30 Uhr

Details

Zielgruppen und Zuständigkeiten

  • Opfer von Straftaten aus allen deutschsprachigen Gemeinden oder Personen, die Opfer innerhalb der hiesigen Gemeinden wurden.
  • Professionelle Betreuer, die im Kontakt zu Opfern stehen.

Kostenbeteiligung

Keine Kostenbeteiligung

Aufgaben

  • Opferbetreuung auf Wunsch des Opfers
  • Erstbetreuung und Beistand in Krisensituationen.
  • Begleitung des Opfers bei polizeilichen Maßnahmen (Vernehmung, Gegenüberstellungen, Rekonstruktionen, …)
  • Information, Beratung und Weiterleitung an andere Sozialdienste.
  • Information und Schulung der Beamten im Bereich Opfernachsorge sowie evtl. Begleitung in Situationen, die der Unterstützung eines Sozialarbeiters bedürfen könnten.
  • Präventionsprojekte, die einen Bezug zu polizeilichen Themen beinhalten.

Aufnahmebedingungen, Aufnahmemodalitäten

Anfrage :

  • Direkte Anfrage des Opfers
  • Anfrage des Polizeibeamten
  • Anfrage des Opfers via Polizei- oder Sozialdienste.

Kriterien :

  • Opfer : muss eine Klage eingereicht haben oder eventuell ein Klage einreichen wollen.
  • Sozialdienst : Einfache telefonische oder schriftliche Anfrage.