Jugendhilfedienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Jugendhilfedienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Koordinaten

  • Hostert 22
  • 4700 Eupen
  • Tel.: +32 (0)87/74 49 59
  • Fax: +32 (0)87/59 64 33
  • E-Mail: jhd@dgov.be

Öffnungszeiten

Mo.-Fr.: 9:00-12:00 Uhr
13:00-16:30 Uhr (kostenlos)

Details

Zielgruppen und Zuständigkeiten

Kinder und Jugendliche in Notsituationen von 0 bis 18 Jahre und deren Umfeld mit Wohnsitz in der DG.

Schwerpunkte der täglichen Arbeit des Jugendhilfedienstes :

  • Erziehungsschwierigkeiten, die den Alltag erheblich belasten
    • Kinder und Jugendliche, die sich durch ihr eigenes Verhalten selbst gefährden
  • Familienkonflikte
  • Gefährdung von Minderjährigen durch problematische Trennungs- und Scheidungssituationen
  • Suchtproblematik
  • Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Psychische Erkrankungen von Jugendlichen und /oder Erwachsenen, wie z.B Depressionen, Magersucht

  • Seelische oder körperliche Vernachlässigung
  • Vermutung von sexuellem Missbrauch oder Misshandlung

Aufnahmekapazitäten

Keine

Aufgaben

  • Untersucht Hilfsanfragen (Einschätzung bzgl. Gefährdung und Interventionsbedarf)
  • bietet anfragenden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Orietierung über Hilfeangebote in der DG
  • Unterstützt und berät den Jugendlichen und die erziehenden Personen
  • Informiert anfragende Personenüber Rechte und Pflichten
  • erstellt Hilfeprogramme und begleitet deren Durchführung
  • Bezieht weitere Fachleute und –dienste mit in die Arbeit ein
  • Kann mit EinverstAndnis der Beteiligten ein Kind oder einen Jugendliche einer Einrichtung oder Person anvertrauen
  • leitet, falls notwendig, eine Situation an die Staatsanwaltschaft oder das Jugendgericht weiter

Aufnahmebedingungen, Aufnahmemodalitäten

Jeder, der sich in der Zielgruppe befindet.

Dienste stellen eine schriftliche Anfrage mittels einesFormulars des Jugendhilfedienstes
Betroffenen können sich per Telefon, Mail oder Persönlich melden.

Termine finden auf Vereinbarung statt.

Eine Orientierung oder kurz-zeitige Beratung findet in jedem Fall statt.

Ggf. kann ein Hilfsprogramm in Zusammenarbeit mit anderen Diensten erstellt werden. Der JHD garantiert den Rahmen dieser Arbeit. (Kontrolle, Fallfederführung).

Wartezeiten

In der Regel wird jede Anfrage
entgegengenommen. Es gibt eine Wartezeit, die ca. zwischen 6 Wochen und 3 Monaten liegt

Situationen die eine Dringlichkeit aufweisen werden vorrangig behandelt.