Psychiatrisches Pflegewohnheim „Haus Vitus“

Psychiatrisches Pflegewohnheim „Haus Vitus“

Koordinaten

Details

Zielgruppen und Zuständigkeiten

Erwachsene ab 18 Jahren, mit einer psychiatrischen Erkrankung, die keine permanente psychiatrische Überwachung benötigen, deren Autonomie jedoch unzureichend ist, um selbstständig leben und wohnen zu können

Aufnahmekapazitäten

Das PPH bietet 30 Plätze

Aufgaben

Ziel ist es Personen mit psychiatrischer Diagnose wieder ein Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das Pflegewohnheim bietet ein Gemeinschaftsleben mit strukturiertem Alltag.

 

Aufnahmebedingungen, Aufnahmemodalitäten

  • Die Personen sollten Entwicklungspotential aufzeigen (auf kurze oder lange Dauer) zwecks Rehabilitation. Das heißt auch, dass die Person nicht an Krankheiten leiden sollte, die diese Rehabilitation verhindern oder nicht zulassen (z.B. akut dementielle Veränderung, schwerwiegende geistige Behinderung,…)
  • Die Person muss körperlich und geistig dazu in der Lage sein, an den therapeutischen Programmen und täglichen Aktivitäten teilzunehmen.
  • Die Person soll im Alltag keine gewalttätigen Auffälligkeiten zeigen, die das Zusammenleben der Heimbewohner erschweren oder sogar unmöglich machen.
  • Das Psychiatrische Pflegewohnheim steht vorrangig den Antragstellern aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Verfügung.

Ausschlusskriterien:

  • Personen, die akut psychotisch oder suizidgefährdet sind
  • Personen, bei denen noch eine akute Suchterkrankung vorliegt
  • Personen, bei denen eine größere hirnorganische Schädigung vorliegt
  • Dauernde Bettlägerigkeit, ständige somatische Pflege
  • Ausgeprägte Neigung zur Gewaltanwendung
  • Schwerwiegende geistige Behinderung