Aufgaben des Psychiatrieverbandes

Die Aufgaben der Verbandes werden durch die Königlichen Erlasse vom 10. Juli 1990 und 8. Juli 2003 geregelt:

  • den Bedarf an psychiatrischen Behandlungsangeboten im Einzugsgebiet feststellen und Projektvorschläge erarbeiten.
  • Bindeglied zwischen den Behandlungseinrichtungen und den Behörden sein.
  • an nationalen Forschungsprojekten zu Themen der seelischen Gesundheit teilnehmen.
  • Jährlich an zwei Konzertierungsversammlungen aller Verbände und der föderalen Gesundheitsbehörden teilnehmen.
  • Mediation (Beschwerdemanagement im Sinne eines Ombudsdienstes) für die Patienten bestimmter Einrichtungen gewährleisten.
  • Arbeitsgruppen einrichten und begleiten, die kohärente Modelle für die psychiatrische Versorgung der Zukunft erarbeiten. Dies aufgeschlüsselt nach den Zielgruppen „Kinder und Jugendliche“, „Erwachsene“, „Senioren“ und „Sucht“.
  • Die Arbeit des Verbandes jährlich evaluieren.