Die Aufgaben der Verbandes werden durch die Königlichen Erlasse vom 10. Juli 1990 und 8. Juli 2003 geregelt:
- den Bedarf an psychiatrischen Behandlungsangeboten im Einzugsgebiet feststellen und Projektvorschläge erarbeiten.
- Bindeglied zwischen den Behandlungseinrichtungen und den Behörden sein.
- an nationalen Forschungsprojekten zu Themen der seelischen Gesundheit teilnehmen.
- Jährlich an zwei Konzertierungsversammlungen aller Verbände und der föderalen Gesundheitsbehörden teilnehmen.
- Mediation (Beschwerdemanagement im Sinne eines Ombudsdienstes) für die Patienten bestimmter Einrichtungen gewährleisten.
- Arbeitsgruppen einrichten und begleiten, die kohärente Modelle für die psychiatrische Versorgung der Zukunft erarbeiten. Dies aufgeschlüsselt nach den Zielgruppen „Kinder und Jugendliche“, „Erwachsene“, „Senioren“ und „Sucht“.
- Die Arbeit des Verbandes jährlich evaluieren.