Mosaik-Zentrum

Mosaik-Zentrum - Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung

Koordinaten

  • Limburger Weg 7-15
  • 4700 Eupen
  • Tel.: Sekretariat +32 (0)87/59 52 80
  • Mobile: Direktion +32 (0)87/59 52 81
  • Fax: +32 (0)87/59 52 86
  • E-Mail: sandra.stoffels@mosaik-zentrum.be

Ansprechpartner

Direktion: Sandra Stoffels
beigeordnete Direktion: Josiane Schröder
Kleinkindbereich: Nicolas Giets
Schulkindbereich: Nadja Marichal
Jugendbereich: Veena Grommes
Ambulantes Team: Nadja Marichal, Nicolas Giets

Öffnungszeiten

stationäre Betreuung:
ganzjährig und 24 St./24 St
Sekretariat: Mo.-Fr.: 8:3012:30 Uhr
14:00-16:30 Uhr

Details

Zielgruppen und Zuständigkeiten

Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren, die nicht in ihrer Ursprungsfamilie leben können, und für die ein offenes Erziehungsmodell eine sinnvolle Entwicklungsmöglichkeit darstellt.

(K/J mit starken psychischen Störungen oder mit der Problematik Drogensucht können nicht aufgenommen werden)

Für Kinder und Familien der DG und für deutschsprachige Kinder wohnhaft in der Wallonie oder in Flandern

Aufnahmekapazitäten

Stationär:

28 bis 36 Plätze

Ambulant:

46 Familien / Jugendliche

Begleitete Besuchskontakte:

20 Situationen

Trainingswohnungen: 3

 

Kostenbeteiligung

Eltern beteiligen sich mit 2/3 der Kinderzulagen plus Pauschale je nach Einkommen an den stationären Betreuungskosten (Verrechnung erfolgt via Ministerium).

Aufgaben

1) Stationäre Betreuung:

erfolgt in einer Wohngruppe von maximal 9 Kindern/Jugendlichen durch ein profes- sionnelles pädagogisches Team in einer funktionellen Wohn- und Freizeitstruktur.

Im Kleinkindbereich verfügt das Zentrum über 2 Studios, die jungen Müttern oder Vätern mit ihrem Kleinkind zwischen 0 und 5 Jahren und Jugendliche oder junge Frauen während ihrer Schwangerschaft die Möglichkeit bielten, sich auf das Elternsein zu konzentrieren.

Eine Psychopädagogische Beraterin unterstützt die pädagogischen Teams der verschiedenen Wohngruppen. Das Angebot umfasst

  • Vorbereitung und Begleitung der Aufnahmen
  • Beobachtungen im Alltag (Lebensgruppe/Einzelgespräche)
  • Kontakte zu externen Therapeuten
  • Fallbesprechungen und Hilfeplanung mit den Teams
  • Beratung bei der Gestaltung der Elternarbeit (ev. Mitwirken)
  • Krisenintervention
  • Suche nach geeigneten therapeutischen Verfahren

2) Ambulante Betreuung:
wird in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt und auf die individuellen Bedürfnisse des Jugendlichen, bzw. der Familie hin orientiert.

Die stationären und ambulanten Betreuungen geschehen in Zusammenarbeit mit den Schulen, sowie mit den anderen sozialen, psychologischen und paramedizinischen Diensten.

3) Begleitete Besuchskontakte :

Verhelfen dem Kind zu seinem Recht auf eine Beziehung zu beiden Elternteilen bzw. zu anderen wichtigen Bezugspersonen. Dient der Anbahnung / Wiederherstellung von Beziehung. Gibt Anleitung in Bezug auf Versorgung und sinnvolle Beschäftigung (erfolgt durch einzelne Mitglieder der Erzieherteams)

Pädagogische Ziele:

Halt, Sicherheit und Geborgenheit vermitteln; Entwicklungsperspektiven aufzeichnen; Selbstwertgefühl und Selbständigkeit fördern; Beziehungsfähigkeit und Konfliktfähigkeit üben; Verantwortung für sein Handeln übernehmen; Respekt vor der Person und dem Lebensraum des Anderen entwickeln; Stabilisierung der Schul- und Berufsausbildung; kreative Freizeitgestaltung

und Integration in das gesellschaftliche Leben.

4) Traininhswohnen

Die Trainingswohnungen sind eine Erweiterung unseres Wohnangebots und bietet die Möglichkeit, die schon in der Gruppe erlangten Fähigkeiten des selbständigen Lebens zu trainieren.

In einem Rahmen, der das realitätsnahe Leben und Lernen ermöglicht, übernehmen die Bewohner zunehmend Eigenverantwortung in allen Bereichen. Sie können so ihre Selbständigkeit erproben, bevor dann der von uns begleitete Umzug in eine eigene Wohnung erfolgt.

Aufnahmebedingungen, Aufnahmemodalitäten

Eine Familie oder Familienmitglieder können sich nicht direkt an uns wenden.

Die stationären und ambulanten Angebote mit Ausnahme der begleiteten Besuchskontakte können ausschließlich auf Anfrage des Jugendhilfedienstes, des Jugendgerichts und der Staatsanwaltschaft in Anspruch genommen werden.

Begleitete Besuchskontakte können zusätzlich auf Anfrage des Zivilgerichts sowie anderer Dienste (mit vorheriger Genehmigung des Fachbereichs Jugendhilfe des Ministeriums) beansprucht werden.

Wartezeiten

unterschiedlich je nach Beanspruchung der drei Betreuungsformen.