Tierhof Alte Kirche

Tierhof Alte Kirche

Koordinaten

  • Altenberger Straße 20
  • 4728 Hergenrath
  • Tel.: +32 (0)87/76 69 27
  • Fax: +32 (0)87/44 77 69
  • E-Mail: tierhof@skynet.be

Details

Zielgruppen und Zuständigkeiten

Der Tierhof „Alte Kirche“ ist ein Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekt, das sich an 8 bis 14 Personen mit einer psychischen Behinderung richtet, für die weder der frei Arbeitsmarkt noch die Beschützende Werkstätte optimale Arbeitsbedingungen bietet.
Das Angebot des Tierhofes richtet sich an Personen, die folgende Fördervorgaben suchen:

  • Tagesförderprojekt“ für psychisch beeinträchtigte Personen die eine längerfristige Beschäftigung in den aktuellen traditionellen Beschäftigungsfeldern wünschen. Diese Beschäftigungsangebote finden in Gruppen statt und fördern somit verstärkt Teamfähigkeiten und Sozialkompetenzen.
  • „Sprungbrett“ für Personen, die nach einer gezielten Förderung im Tierhof in eine Folgemaßnahme (Ausbildung oder Beschäftigung außerhalb des Tierhofes orientiert werden.

Die Förderung/Begleitung erfolgt natürlich individuell bezogen, je nach Leistungsfähigkeit und Zielsetzung.

Aufnahmekapazitäten

Das Leistungsangebot wird an 220 Tagen/Jahr mit einem Betreuungsumfang von maximal 7,5 Stunden/Tag angeboten. Der effektive Betreuungsumfang wird dabei aber natürlich individuell festgelegt. Es können täglich maximal 6 Personen gleichzeitig am Tierhof begleitet werden, von Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 16.00.

Kostenbeteiligung

Keine Kostenbeteiligung

Aufgaben

Der Hof bietet ein umfangreiches Angebot an Ausbildungs- und Beschäftigungsfeldern von der Tierhaltung über Tierproduktverarbeitung bis zum Verkauf der Erzeugnisse und der Bewirtung von Gästen an. Verwaltungsaufgaben und Arbeiten im Gemüsegarten sowie im technischen Landwirtschaftlichen Dienst vervollständigen.

Aufnahmebedingungen, Aufnahmemodalitäten

Zugangskriterien sind: Erwachsene Personen im arbeitsfähigen Alter (ab 18 Jahre bis zum Pensionsalter).

  • Erwachsene Personen im arbeitsfähigen Alter (ab 18 Jahre bis zum Pensionsalter)
  • Genehmigung der Dienststelle für Personen mit Behinderung
  • In der D.G. seinen Wohnsitz haben oder mit DPB Genehmigung für Personen aus den nahen wallonischen Gemeinden.
  • Psychische Diagnose und bleibende Beeinträchtigung.
  • Eine schriftliche ärztliche Genehmigung des Hausarztes u./o. des Psychiaters.
  • Genehmigung der LFA bzw. des Vertrauensarztes der zuständigen Krankenkasse.
  • Eigenständigkeit in der Bewältigung des Arbeitsweges.
  • Keine Drogenabhängigkeit bzw. kein Drogenkonsum, kein Alkoholmissbrauch die sich auf die Qualität der Beschäftigung bzw. des Zusammenlebens im Tierhof negativ auswirkt.
  • Ärztliche u./o. psychologische Begleitung sollte parallel weiterlaufen, was impliziert, dass die Teilnehmer ein Mindestmaß an Einsicht in ihre psychische Problematik haben.
  • Sich nicht in einer akuten Krise befinden bzw. eine psychiatrische Akutversorgung benötigen.