Wohnraum für Alle V.o.G.

Wohnraum für Alle V.o.G.

Koordinaten

Details

Zielgruppen und Zuständigkeiten

Alle Menschen, die Schwierigkeiten haben eigenständig auf dem privaten Wohnungsmarkt eine finanziell und strukturell angepasste Wohnung zu finden.

Eine Wohnung über „Wohnraum für Alle“ anmieten, können alle Menschen, die:

  • nicht Eigentümer einer bewohnbaren Wohnung sind.
  • über ein maximales besteuerbares Einkommen von 27.400€ als alleinstehende Person oder von 34.200€ als Paar verfügen, welches pro Kind zu Lasten um 2.400€ erhöht sein kann.

Aufnahmekapazitäten

Je nach Bedarf und freien Wohnungen.

Aufgaben

  • Suche nach bezahlbarem Wohnraum auf dem privaten Wohnungsmarkt
  • Vermittler zwischen Eigentümer und Mieter
  • Wenn nötig Begleitung der Mieter (Hilfestellung im Haushalt, bei administrativen Wegen,…)

Die Begleitarbeit kann individuell oder kollektiv erfolgen.

  • Begleitarbeit der Personen in ihren Wohnbereichen oder bei Einzelgesprächen. Je nach Bedarf wird auch eine enge Zusammenarbeit mit anderen Diensten angestrebt
  • Im Rahmen der Mietergemeinschaft, bei der die Mieter gemeinsam an Projekten arbeiten.

Aufnahmebedingungen, Aufnahmemodalitäten

Während den Sprechstunden montags von 9h bis 12h und dienstags von 14h bis 17h oder auf Termin können die Personen sich bei WfA eintragen.

Ab Eintragung ist es wichtig, dass die Personen sich regelmäßig melden, damit gemeinsam nach der passenden Wohnung gesucht werden kann und der Einzug organisiert wird.

Bei der Einschreibung sollten die Personen ihren Personalausweis, den Steuerbescheid oder ein Beleg der Einkünfte sowie den jetzigen Mietvertrag mitbringen.

Wartezeiten

Wartezeiten können entstehen, wenn alle Wohnungen belegt sind bzw. nicht die passende Wohnung gefunden werden kann.